Ein Fahrrad leasen? Das Dienstfahrrad

37% der Österreicher haben weniger als 5 Kilometer zur Arbeit. 57% der Arbeitnehmer unter 10 Kilometer. Also fast die Hälfte könnte unter Umständen das Auto für die Fahrt zur Arbeit stehen lassen. Überwunden müßte dazu hauptsächlich der innere Schweinehund werden, denn ansonsten gibt es mehr und mehr Gründe von 4 auf 2 Räder umzusteigen:

1. Radfahren ist umweltfreundlicher als Autofahren.
Millionen von Kilometern die täglich von Herrn und Frau Österreicher mit dem Auto bewältigt werden, könnten schon mit 1 Tag pro Woche, den man auf das Rad zurück greift, eingespart werden.

2. Radfahren ist günstiger und wird finanziell immer attraktiver
Anfang 2020 wurde die von unserer Regierung beschlossene Steuerreform umgesetzt. Seitdem hat das Elektrofahrrad den selben Steuervorteil wie der E-PKW. Das heißt im Klartext, dass das E-Bike für den Unternehmer vorsteuerabzugsfähig ist, und dass für die Privatnutzung des Mitarbeiters KEIN Sachbezug anfällt.

Entscheidet sich ein Unternehmen also dafür seinen Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen, hat es zum einen die Möglichkeit selbst Fahrräder für diesen Zweck anzuschaffen oder den Bedarf über eine Leasingfirma abzudecken. In beiden Fällen wird der Nettobetrag  des einzelnen Bikes für die Berechnung der monatlichen Rate herangezogen. = Steuervorteil 1

Soweit so gut. Was bedeutet das nun aber konkret für den Mitarbeiter? Dieser erhält einen Teil seines Gehalts, möglicherweise eine ausstehende Gehaltserhöhung, nicht wie gewohnt auf sein Konto, sondern für den gewählten Leasingzeitraum als Sachbezug. Sprich weniger auf dem Konto, dafür aber ein Fahrrad das er IMMER nutzen kann, auch privat ohne Mehrkosten. Aber nicht muss. Keiner schreibt ihm vor wie und wann er das Fahrrad nutzt. = Steuervorteil 2

Würde der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Betrag in Höhe der monatlichen Rate auszahlen, fallen ihm dafür fast die doppelten Kosten (Gehalt+Lohnnebenkosten) an. Der Anspruch auf Pendlerpauschale bleibt jedoch trotz "Dienstfahrzeug" bestehen. = Steuervorteil 3

3. Radfahren ist gut für Körper und Geist
Dass Bewegung im Alltag gut tut wissen wir alle. Allein an der Umsetzung hapert es oft. Neben Job, Familie und Freunden wird es bei den meisten eng das Fitnessprogramm noch einzubauen. Wer die Möglichkeit hat den Weg von und zur Arbeit in eine Bewegungseinheit umzuwandeln kann sich glücklich schätzen.

 

Wie gehe ich nun vor, wenn ich ein Dienstfahrrad leasen möchte?
Als erstes erkundige ich mich bei meinem Arbeitgeber ob bereits eine Kooperation mit einer Leasingfirma besteht oder unterstütze ihn bei der Suche nach dem passenden Partner und oder Händler. Dann muss ich mir überlegen welches Fahrrad ich möchte.

Welches Fahrrad ist möglich?
Aussuchen kann man sich das Fahrrad selbst. Dabei spielt es keine Rolle ob mit elektronischer Unterstützung oder ohne, Straßenrad oder Mountainbike. Auch die Marke spielt keine Rolle - Hauptsache Fahrrad. Dementsprechend kann auch der Händler frei gewählt werden. Voraussetzung ist einzig eine Partnerschaft zwischen Leasinganbieter und Händler.

Versicherung deckt Diebstahl und Schäden ab
Wie beim geleasten Auto ist auch das Leasingfahrrad versichert. Gegen Diebstahl, gegen Sturz- und Unfallschäden, gegen Elektronikschäden (Akku!), selbst gegen unsachgemäße Handhabung. Leichte Abweichungen zwischen den verschiedenen Anbietern gibt es, jedoch bieten die meisten auch ein Premiumpaket an in dem sogar Verschleißteile wie zB Bremsbeläge und Reifen inklusive Arbeitszeit inbegriffen sind.

 

   tipp-blog 
FAZIT:  
Wer nicht so viel  Geld auf einmal in die Hand nehmen, Geld sparen und zusätzlich noch etwas für die Klimabilanz tun möchte, sollte die Möglichkeit des Dienstfahrrads in Erwägung ziehen.

 

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